Frankreich ist von COVID-19 nur noch wenig betroffen. Festlandfrankreich ist als „grün“ eingestuftes Staatsgebiet. Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert.
Für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt (Bußgeld von 135 Euro bei Erstverstoß):
Gesichtsmaskenpflicht gilt für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen – im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung. Abstandregeln sollten beachtet werden..
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum größten Teil wieder geöffnet, evtl. müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen dürfen nur mit Einschränkungen besucht werden.
Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern werden vor September 2020 nicht stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Masken und Visiere
Alle Masken, ob handgefertigt oder gekauft, müssen dem französischen Standard AFNOR Spec S76-001 entsprechen. Informationen stellt die AFNOR auf ihrer Webseite vor. Neben einer Selbstnähanleitung, gibt es dort auch Informationen zu dem staatlichen Qualitätssiegel und Tipps und Hinweise zum Waschen und Pflegen der Masken.
Visiere oder Gesichtsschutzschilde bieten laut des französischen Nationalinstituts für Forschung und Sicherheit (Institut national de recherche et de sécurité – INRS) keinen ausreichenden Schutz vor Ansteckung und sind als alleiniger Schutz nicht zugelassen.
Weitere Fragen und Antworten zur Maskenpflicht gibt es auch auf folgender Seite: www.gouvernement.fr/info-coronavirus/masques-grand-public.
Achtsamkeit ist dem Entsoregen gebrauchter Einwegmasken zu schenken, da nicht ordnungsgemäß entsorgte Masken ein Bußgeld von 135 Euro zur Folge hat.